Sozialpädagogische Assistentinnen/Sozialpädagogische Assistenten- dreijährig
Bildungsziel
In dem dreijährigen Bildungsgang wird der Berufsabschluss als
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ bzw.
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
erworben.
Im dreijährigen Bildungsgang, bei dem die Bewerberinnen/ Bewerber bei Eintritt in die Ausbildung mindestens über den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss verfügen müssen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Mittlere Schulabschluss erreicht werden.
Der dreijährige Bildungsgang unterteilt sich in ein Basisjahr und eine zweijährige Weiterführung der Ausbildung. Nach erfolgreicher Absolvierung des Basisjahres wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt. Die Berufsschulpflicht wird damit erfüllt.
Das Basisjahr muss mit einem bestimmten Durchschnitt bestanden werden, um die Zugangsberechtigung für die Weiterführung der Ausbildung zu erhalten.
Der Abschluss der Ausbildung befähigt zum beruflichen Einsatz als zusätzliche Betreuungskraft in sozialpädagogischen Einrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten. Aufbauend auf diese Berufsausbildung kann eine Weiterqualifizierung zur Erzieherin/zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik, z. B. an der Beruflichen Schule in Bad Oldesloe (Dauer: verkürzt zwei Jahre, regulär drei Jahre, in Teilzeit 3,5 Jahre), erfolgen.
Praxisintegrierte Ausbildung
Die Ausbildung kann in der Mittel- und Oberstufe mit oder ohne Ausbildungsvertrag absolviert werden. Es besteht
die Möglichkeit mit Trägern von Kindertageseinrichtungen einen Vertrag über die Ausbildung abzuschliessen, diese
wird dann vergütet. In diesem Fall wird die Tätigkeit in der Praxis in den Ferienzeiten weitergeführt, der gesetzlich
Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Die Berufliche Schule kooperiert mit Trägern der Kindertageseinrichtungen. Ein-
richtungen, die Plätze für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) finden Sie beispielsweise auf unserer Homepage.
Unterricht
Der Unterricht wird grundsätzlich montags bis freitags von 07:55 Uhr – 14:40 Uhr mit unterschiedlicher Stundenanzahl erteilt. Abweichungen und zusätzliche Zeiten sind möglich.
In dem Basisjahr der dreijährigen Ausbildung wird die Allgemeinbildung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Wirtschaft/Politik und Sport vertieft. Das Lernfeld „Berufliche Grundlagen“ dient der Einführung in das Berufsfeld Sozialpädagogik. Außerdem finden verpflichtend Praxiszeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen statt.
In der Mittel- und Oberstufe gibt es 3 Schul- und 2 Praxistage pro Woche. In der Mittelstufe gibt es 10 Blockwochen und in der Ober-stufe 8 Blockwochen Schule. In diesen Blockwochen findet der Unterricht an 5 Tagen in der Woche statt. Der Start ins Praktikum erfolgt mit einer ganzen Praxiswoche. Die theoretischen Grundlagen werden in folgenden Lernfeldern und Fächern vermittelt:
Fachrichtungsbezogener Bereich mit Lernfeldern
LF 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
LF 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
LF 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
LF 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
Wahlpflichtbereich
Berufsübergreifende Unterrichtsfächer
Deutsch/Kommunikation
Wirtschaft/Politik
Religion/Philosophie
Englisch
Mathematik
Sport
Aufnahmebedingungen
In die dreijährige Berufsfachschule III kann aufgenommen werden, wer mindestens den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss besitzt.
Bei einer Schulplatzzusage muss zur Einschulung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG be- antragt werden, aus dem nicht ersichtlich werden darf, dass die Bewerberin/der Bewerber für die angestrebte Ausbildung ungeeignet ist.
Weiterhin ist eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz notwendig, diese sollte vor der Ausbildung durchgeführt werden. Die Erstbelehrung muss durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen und ist kostenpflichtig. Nachbelehrungen werden kostenfrei in der Schule während der Ausbildung durchgeführt.
Es muss der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes erbracht werden. Dieser ist in Kopie den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Zulassung ist das Original des Nachweises am ersten Schultag vorzulegen.
Aufnahmeverfahren
Bewerbungen für das kommende Schuljahr sind bis zum 28./29. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Nachträgliche Bewerbungen werden im Nachrückverfahren berücksichtigt.
Die Anmeldung erfolgt auf Anmeldeformularen, die im Schulsekretariat während der Öffnungszeiten erhältlich sind oder hier heruntergeladen werden können.
Der Anmeldung sind beizufügen:
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Abschlusszeugnisses über den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss (sofern dieser noch nicht vorliegt - das letzte Halbjahreszeugnis)
- Kopie des letzten Zeugnisses der Berufsschule (falls vorhanden)
- die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, falls die Bewerberin/der Bewerber minderjährig ist
- Nachweis über ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. sozialpädagogisches Praktikums (falls vorhanden)
- Kopie des Nachweises eines Schutzes gegen Masern (das Original ist bei Zulassung am ersten Schultag der Klassenlehrkraft vorzulegen).
Die Anmeldung ist auch per Mail an bs-oldesloe@schule.landsh.de möglich.
Nach Zulassung zum Bildungsgang sind umgehend die Zeugnisse bzw. Nachweise in beglaubigter Form oder als Original einzureichen.
Wenn keine deutschen Schulzeugnisse vorgelegt werden können, müssen eine Anerkennung des Zeugnisses eines deutschen Kultusministeriums sowie ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 GER beigefügt werden. Gehen mehr Anträge ein als Plätze vorhanden sind, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Hierzu wird eine Notensumme aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Wirtschaft/Politik und Naturwissenschaft gebildet. Ein geleistetes/r Freiwilliges Soziales Jahr/Bundesfreiwilligendienst oder ein mindestens 3-monatiges sozialpädagogisches Praktikum verbessern die Notensumme, wenn diese nachgewiesen werden.
Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel Ende März/Anfang April zugestellt, von vorherigen Rückfragen bitten wir abzusehen. Mündliche Auskünfte können nicht erteilt werden. Erfahrungsgemäß wird bis zum Beginn des Schuljahres durch Absagen ein Teil der vergebenen Plätze wieder frei. Die Schule benachrichtigt dann unverzüglich die Bewerberinnen/die Bewerber, die als nächste auf der Nachrückerliste stehen.
Hinweis: Da die Bewerbungsunterlagen nach der datentechnischen Erfassung für die Dauer der Aufbewahrung in Aktenordnern abgeheftet werden, müssen zu diesem Zweck Mappen, Klarsichthüllen und dergleichen entfernt werden. Folglich können die Kosten gleich eingespart werden. Dem Schulsekretariat wird damit die Arbeit erleichtert.
Der Aufnahmeantrag ist an folgende Anschrift zu richten:
Berufliche Schule des Kreises Stormarn
Schanzenbarg 2 a
23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 1601700
bs-oldesloe@schule.landsh.de
Prüfungen, Abschlüsse, Berechtigungen
Die Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab. Dieser Abschluss berechtigt zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung:
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ bzw.
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“
Gleichzeitig kann unter bestimmten Voraussetzungen mit diesem Abschluss beim dreijährigen Bildungsgang der Mittlere Schulabschluss erworben werden.
Kosten des Schulbesuchs und finanzielle Förderung
Der Schulbesuch ist kostenlos. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Eventuelle Kostenbeiträge für Exkursionen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern sind vom Schüler bzw. von der Schülerin zu tragen.
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Bundesausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden. Anträge sind beim zu- ständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.