Der Beruf der zahnmedizinischen Fachangestellten ist vorgesehen für Schüler/-innen mit Erstem allgemeinbildenden Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss). Viele Zahnarztpraxen nehmen aber auch gerne Schüler/-innen mit einem Mittleren Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss) in die Ausbildung auf.
Die Ausbildungzeit beträgt grundsätzlich 3 Jahre und findet im praktischen Bereich in der Zahnarztpraxis und im theoretischen Bereich in der Berufsschule statt.
Eine Verkürzung auf 2 ½ Jahre ist bei entsprechender Vorbildung und Leistungsfähigkeit der Auszubildenden denkbar. Schülerinnen und Schüler mit allgemeiner Hochschulreife können die Ausbildung um ein Jahr verkürzen.
Die schulische Ausbildung erfolgt in der Regel im 1. Ausbildungsjahr an zwei Wochentagen, im 2. und 3. Ausbildungsjahr an einem Wochentag mit jeweils 8 Stunden.
Nach 1 ½ Jahren Ausbildung wird von der Zahnärztekammer eine Zwischenprüfung durchgeführt und nach 2 ½ oder normal 3 Jahren erfolgt die Abschlussprüfung, die sich in einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil aufgliedert.