Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
drei- oder zweijährige Ausbildung
Bildungsziel
In der Fachschule wird in 3 oder 2 Jahren der Abschluss der schulischen Weiterbildung zur
„Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“
erreicht.
Für Sozialpädagogische Assistenten/-innen wird eine verkürzte Form der Weiterbildung angeboten (Dauer 2 Jahre). Informationen über die Weiterbildung in Teilzeit (Dauer 3,5 Jahre; parallele Berufstätigkeit möglich) finden sich auf einem gesonderten Informationsblatt.
Der Abschluss ermöglicht die selbstständige und eigenverantwortliche Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Tätigkeitsbereiche können z. B. in Kindertagesstätten, in Schule und Hort, in Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit, in pädagogische Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, in der Schulsozialarbeit und in pädagogischen Einrichtungen der Gesundheitsförderung liegen.
Unterricht
Der Unterricht wird grundsätzlich montags bis freitags von 07:55 Uhr – 14:40 Uhr mit unterschiedlicher Stundenanzahl erteilt. Abweichungen sind möglich. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre fachpraktische Ausbildung in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern (Elementarbereich und Ü6) in sozialpädagogischen Einrichtungen, die insgesamt 1320 Stunden in der dreijährigen Weiterbildung und 720 Stunden in der zweijährigen Weiterbildung umfasst. Diese kann teilweise auch in Ferienzeiten stattfinden.
Die theoretischen Grundlagen werden in folgenden Lernbereichen unterrichtet:
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Wahlpflichtbereich (u.a. Englisch zum Erwerb der Fachhochschulreife)
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung
- Naturwissenschaft und Technik
- Wirtschaft/Politik
- Mathematik (zusätzlich zum Erwerb der Fachhochschulreife
Aufnahmebedingungen
In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer
Möglichkeit 1: den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und einen Abschluss einer Berufsausbildung nach BBiG oder HwO oder Seemannsgesetz mit erfolgreichem Berufsschulabschluss oder Abschluss einer vergleichbar geregelten Ausbildung nach Bundes- oder Landesrecht besitzt und ein Praktikum von 150 Stunden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nachweist. Das Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein (nicht für SPA).
Möglichkeit 2: den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und eine einschlägige sozialpädagogische Vollzeitberufstätigkeit von 3 Jahren nachweist.
Möglichkeit 3: die Fachhochschulreife oder das Abitur und ein Praktikum von 150 Stunden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder einen Freiwilligendienst nachweist. Das Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein.
Wenn keine deutschen Schulzeugnisse vorgelegt werden können, muss eine Anerkennung der Zeugnisse eines deutschen Kultusministeriums sowie ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 beigefügt werden. Auf www.bs-oldesloe.de befinden sich Hinweise für Bewerber/-innen, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben.
Bei einer Schulplatzzusage muss zur Einschulung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG beantragt werden, aus dem nicht ersichtlich werden darf, dass der Bewerber für die angestrebte Weiterbildung ungeeignet ist.
Weiterhin ist eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz notwendig, diese sollte vor der Weiterbildung durchgeführt werden. Die Erstbelehrung muss durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen und ist kostenpflichtig. Nachbelehrungen werden kostenfrei in der Schule während der Weiterbildung durchgeführt.
Es muss der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes erbracht werden. Dieser ist in Kopie den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Zulassung ist das Original des Nachweises am ersten Schultag bei der Klassenlehrkraft vorzulegen.
Praxisintegrierte Ausbildung - PiA
Die Berufliche Schule kooperiert mit Trägern sozialpädagogischer Einrichtungen und ermöglicht in allen Ausbildungsformen die praxisintegrierte Ausbildung: Für PiA-Teilnehmer wird durch die Träger eine Vergütung bezahlt.
Aufnahmeverfahren
Bewerbungen für das kommende Schuljahr sind bis zum 28./29. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Nachträgliche Bewerbungen werden im Nachrückverfahren berücksichtigt.
Die Anmeldung erfolgt auf Anmeldeformularen, die im Schulsekretariat während der Öffnungszeiten erhältlich sind oder hier heruntergeladen werden können.
Dem Aufnahmeantrag ist beizufügen:
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Abschlusszeugnisses über mindestens den Mittleren Schulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss
- Kopie des Abschluss- bzw. aktuellen Halbjahreszeugnisses der Berufsschule und Kopie des Prüfungszeugnisses der Berufsausbildung
- Nachweis über 150 Stunden Praktikum in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein); nicht nötig für SPA
- Kopie des Nachweises eines Schutzes gegen Masern (das Original ist am ersten Schultag der Klassenlehrkraft vorzulegen).
- Nachweise über einschlägige sozialpädagogische Praktika, Vollzeitberufstätigkeiten oder freiwillige Dienste (erhöhen u.U. zusätzlich die Aufnahmechancen)
Die Anmeldung ist auch per Mail an bs-oldesloe@schule.landsh.de möglich.
Nach Zulassung zum Bildungsgang sind umgehend die Zeugnisse bzw. Nachweise in beglaubigter Form oder als Original einzureichen.
Gehen mehr Anträge ein als Plätze vorhanden sind, wird eine Auswahl aufgrund der Notensumme aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Wirtschaft/Politik und Naturwissenschaft oder artverwandter Fächer und dem Durchschnitt des Berufsschulabschlusses getroffen.
Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel ab Ende März/Anfang April zugestellt, von vorherigen Rückfragen bitten wir abzusehen. Mündliche Auskünfte können nicht erteilt werden. Erfahrungsgemäß wird bis zum Beginn des Schuljahres durch Absagen aufgenommener Schüler/-innen ein Teil der vergebenen Plätze wieder frei. Die Schule benachrichtigt dann unverzüglich die Bewerber/-in, die als nächste auf der Nachrückerliste stehen.
Hinweis: Da die Bewerbungsunterlagen nach der datentechnischen Erfassung für die Dauer der Aufbewahrung in Aktenordnern abgeheftet werden, müssen zu diesem Zweck Mappen, Klarsichthüllen und dergleichen entfernt werden. Folglich können die Kosten gleich eingespart werden. Dem Schulsekretariat wird damit die Arbeit erleichtert.
Die Anmeldung ist an folgende Anschrift zu richten:
Berufliche Schule des Kreises Stormarn
Schanzenbarg 2 a, 23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 1601700
bs-oldesloe@schule.landsh.de
Prüfungen, Abschlüsse, Berechtigungen
Die Fachschule schließt mit einer Prüfung ab und berechtigt zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung:
„Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“
Kosten des Schulbesuchs
Der Schulbesuch ist kostenlos. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Eventuelle Kostenbeiträge für Exkursionen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern sind vom Schüler bzw. von der Schülerin zu tragen.
Ob aufgrund persönlicher Voraussetzungen eine Bundesausbildungsförderung (BAföG) gewährt wird, kann bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung geklärt werden.