ÄNDERUNG: Unterricht im Zeitraum 26.04. – 30.04.2021
16. April 2021Welcome to the homepage of the vocational school of the district of Stormarn in Bad Oldesloe
3. Mai 2021Informationsschreiben zur Testpflicht in der Schule
15.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern / liebe Erziehungsberechtigte,
mit dem Ziel der Minimierung des Infektionsrisikos an Schulen hat die Landesregierung an allgemein- und berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler wie auch für die Lehrkräfte erlassen.
Dies bedeutet, dass Sie / Ihre Kinder nur am Präsenzunterricht teilnehmen können, wenn der Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Corona-Infektion erbracht wird. Das Testergebnis darf hierbei nicht älter als drei Tage sein.
Für Sie / Ihre Kinder besteht ab Montag, den 19.04.21 die Möglichkeit der kostenlosen Selbsttestung in der Schule. Die Testung wird im Unterricht unter Aufsicht durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Minderjährigkeit unbedingt die unterschriebene Einverständniserklärung am ersten Präsenztag mitgebracht werden muss (Anlage 1).
Falls Sie von der Möglichkeit der kostenlosen Selbsttestung in der Schule nicht Gebrauch machen möchten, können Sie den Nachweis der negativen Testung auf folgende alternative Arten erbringen:
- Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test (z.B. Hausarzt/Hausärztin oder Apotheker/in).
- Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld (Anlage 2).
Bitte beachten Sie:
- Haben wir keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder fehlt im Falle der Minderjährigkeit die Einverständniserklärung können Sie / können Ihre Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie werden / Ihr Kind wird an den entsprechenden Tagen vom Unterricht ausgeschlossen und der Schule verwiesen.
- Die Testpflicht gilt nur für die Teilnahme am Präsenzunterricht innerhalb des Schulgebäudes. Prüfungsschülerinnen und -schüler sind von der Verpflichtung nicht betroffen. Dennoch werden wir an den entsprechenden Tagen allen Prüflingen ein freiwilliges Testangebot unterbreiten.
- Distanzunterricht ist von der Testpflicht selbstverständlich nicht betroffen.
Bitte bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
gez. Kai Aagardt
Schulleiter