Verwaltungsfachangestellte

Die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung umfasst die Rechtsanwendung in verschiedenen Sachbereichen, z. B. Einwohnermeldeamt, Bauwesen, Sozialhilfe usw. Hierfür sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Fähigkeiten und auch ein hohes Maß an Bürgerorientierung erforderlich. Durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Ausbildungsämtern wird während der Ausbildung die Grundlage geschaffen, diese Kompetenzen sicher zu erlangen.

Als schulische Vorbildung wird mindestens der Mittlere Schulabschluss erwartet.

Die Ausbildung dauert grundsätzlich 3 Jahre. Eine Verkürzung auf 2 ½ Jahre ist bei entsprechender Vorbildung (Abitur) und überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit der Auszubildenden denkbar.

Die schulische Ausbildung erfolgt im Allgemeinen an 2 Wochentagen mit einmal 8 bzw. 4 Unterrichtsstunden.