Die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung umfasst die Rechtsanwendung in verschiedenen Sachbereichen, z. B. Einwohnermeldeamt, Bauwesen, Sozialhilfe usw. Hierfür sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Fähigkeiten und auch ein hohes Maß an Bürgerorientierung erforderlich. Durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Ausbildungsämtern wird während der Ausbildung die Grundlage geschaffen, diese Kompetenzen sicher zu erlangen.
Als schulische Vorbildung wird mindestens der Mittlere Schulabschluss erwartet.
Die Ausbildung dauert grundsätzlich 3 Jahre. Eine Verkürzung auf 2 ½ Jahre ist bei entsprechender Vorbildung (Abitur) und überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit der Auszubildenden denkbar.
Die schulische Ausbildung erfolgt im Allgemeinen an 2 Wochentagen mit einmal 8 bzw. 4 Unterrichtsstunden.
Übersicht über die Lernfelder
1. Jahr
LF 1 Ausbildung
LF 2 Verwaltung - staatl. Gesamtheit
LF 3 Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
LF 4 Verträge zur Güterbeschaffung
LF 5 Personalvorgänge mitgestalten
2. Jahr
LF 6 Einkommensermittlung
LF 7 Doppelte Buchführung
LF 8 Verwaltungsleistungen
LF 9 Verwaltungsverfahren
LF 10 Rechtseingriffe
3. Jahr
LF 10 Rechtseingriffe
LF 11 Gewährende Verwaltung
LF 12 Öffentliche Leistungen/rechtliche Formen
LF 13 Öffentliche Leistungen/finanzwirtschaftliche Kontrolle
LF 14 Staatliches Handeln