Fachschule für Sozialpädagogik - Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher (in Vollzeit 3 Jahre bzw. 2 Jahre)

Bildungsziel

In der Fachschule wird in 3 Jahren der Abschluss der schulischen Weiterbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ erreicht. Für Sozialpädagogische Assistenten/-innen wird eine verkürzte Form der Weiterbildung angeboten (Dauer 2 Jahre). Informationen über die Weiterbildung in Teilzeit (Dauer 3,5 Jahre; parallele Berufstätigkeit möglich) finden sich auf einem gesonderten Informationsblatt.

Der Abschluss ermöglicht die selbstständige und eigenverantwortliche Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Tätigkeitsbereiche können z. B. in Kindertagesstätten, in Schule und Hort, in Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit, in pädagogische Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, in der Schulsozialarbeit und in pädagogischen Einrichtungen der Gesundheitsförderung liegen.

Praxisintegrierte Ausbildung - PiA

Die Berufliche Schule kooperiert mit Trägern sozialpädagogischer Einrichtungen und ermöglicht in allen Ausbildungsformen die praxisintegrierte Ausbildung: Für PiA-Teilnehmer wird durch die Träger eine Vergütung bezahlt.

Unterricht

Der Unterricht wird grundsätzlich montags bis freitags von 07:55 Uhr – 14:40 Uhr mit unterschiedlicher Stundenanzahl erteilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre fachpraktische Ausbildung in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern (Elementarbereich und Ü6) in sozialpädagogischen Einrichtungen, die insgesamt 1320 Stunden in der dreijährigen Weiterbildung und 720 Stunden in der zweijährigen Weiterbildung umfasst. Diese kann teilweise auch in Ferienzeiten stattfinden.

Die theoretischen Grundlagen werden in folgenden Lernbereichen unterrichtet:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln

Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen

Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Wahlpflichtbereich

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung

Naturwissenschaft und Technik

Wirtschaft/Politik

Aufnahmebedingungen

In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer

Möglichkeit 1: den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und einen Abschluss einer Berufsausbildung nach BBiG oder HwO oder Seemannsgesetz mit erfolgreichem Berufsschulabschluss oder Abschluss einer vergleichbar geregelten Ausbildung nach Bundes- oder Landesrecht besitzt und ein Praktikum von 150 Stunden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nachweist. Das Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein (nicht für SPA).

Möglichkeit 2: den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und eine einschlägige sozialpädagogische Vollzeitberufstätigkeit von 3 Jahren nachweist.

Möglichkeit 3: die Fachhochschulreife oder das Abitur und ein Praktikum von 150 Stunden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder einen Freiwilligendienst nachweist. Das Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein.

Wenn keine deutschen Schulzeugnisse vorgelegt werden können, muss eine Anerkennung der Zeugnisse eines deutschen Kultusministeriums sowie ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen (GER)“ beigefügt werden. Auf www.bs-oldesloe.de finden Sie Hinweise für Bewerber/-innen, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben.

Bei einer Schulplatzzusage muss zur Einschulung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG beantragt werden, aus dem nicht ersichtlich werden darf, dass der Bewerber für die angestrebte Weiterbildung ungeeignet ist.

Weiterhin ist eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz notwendig, diese sollte vor der Weiterbildung durchgeführt werden. Die Erstbelehrung muss durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen und ist kostenpflichtig. Nachbelehrungen werden kostenfrei in der Schule während der Weiterbildung durchgeführt.

Es muss der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes erbracht werden. Dieser ist in Kopie den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Zulassung ist das Original des Nachweises am ersten Schultag vorzulegen.

Aufnahmeverfahren

Bewerbungen für das kommende Schuljahr sind bis zum 28./29. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Nachträgliche Bewerbungen werden im Nachrückverfahren berücksichtigt.

Die Anmeldung erfolgt auf Anmeldeformularen, die im Schulsekretariat während der Öffnungszeiten erhältlich sind oder unter www.bs-oldesloe.de heruntergeladen werden können.

Dem Aufnahmeantrag ist beizufügen:

  • ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses über mindestens den Mittleren Schulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss
  • Kopie des Abschluss- bzw. aktuellen Halbjahreszeugnisses der Berufsschule und Kopie des Prüfungszeugnisses der Berufsausbildung
  • Nachweis über 150 Stunden Praktikum in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein); nicht nötig für SPA
  • bei Bewerbung für die verkürzte Weiterbildung: das Abschlusszeugnis SPA und alle bisher erhaltenen Zeugnisse in der SPA-Ausbildung
  • Kopie des Nachweises eines Schutzes gegen Masern (das Original ist am ersten Schultag der Klassenlehrkraft vorzulegen).
  • Nachweise über einschlägige sozialpädagogische Praktika, Vollzeitberufstätigkeiten oder freiwillige Dienste (erhöhen u.U. zusätzlich die Aufnahmechancen)

Die Anmeldung ist auch per Mail an bs-oldesloe@schule.landsh.de möglich.

Nach Zulassung zum Bildungsgang sind umgehend die Zeugnisse bzw. Nachweise in beglaubigter Form oder als Original einzureichen.

Gehen mehr Anträge ein als Plätze vorhanden sind, wird eine Auswahl aufgrund der Notensumme aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Wirtschaft/Politik und Naturwissenschaft oder artverwandter Fächer sowie dem Durchschnitt des Berufsschulabschlusses getroffen. Für den verkürzten Bildungsgang wird eine Notensumme aus Lernfeldern und Fächern der Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten/-in gebildet.

Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel Ende März/Anfang April zugestellt, von vorherigen Rückfragen bitten wir abzusehen. Mündliche Auskünfte können nicht erteilt werden. Erfahrungsgemäß wird bis zum Beginn des Schuljahres durch Absagen aufgenommener Schülerinnen/Schüler ein Teil der vergebenen Plätze wieder frei. Die Schule benachrichtigt dann unverzüglich die Bewerberinnen/die Bewerber, die als nächste auf der Nachrückerliste stehen.

Hinweis: Da die Bewerbungsunterlagen nach der datentechnischen Erfassung für die Dauer der Aufbewahrung in Aktenordnern abgeheftet werden, müssen zu diesem Zweck Mappen, Klarsichthüllen und dergleichen entfernt werden. Folglich können die Kosten gleich eingespart werden. Dem Schulsekretariat wird damit die Arbeit erleichtert.

Die Anmeldung ist an folgende Anschrift zu richten:

Berufliche Schule des Kreises Stormarn
Schanzenbarg 2 a
23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 1601700
bs-oldesloe@schule.landsh.de

Prüfungen, Abschlüsse, Berechtigungen

Die Fachschule schließt mit einer Prüfung ab. Dieser Abschluss berechtigt zum Führen der jeweiligen Berufsbezeich­nung:

„Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher“

Gleichzeitig kann mit diesem Abschluss die Fachhochschulreife erworben werden, die zum Studium an den Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Kosten des Schulbesuchs und finanzielle Förderung

Der Schulbesuch ist kostenlos. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Eventuelle Kostenbeiträge für Exkursionen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern sind vom Schüler bzw. von der Schülerin zu tragen.

Die Maßgaben des AFBG (Aufstiegs-BAföG) zur Förderfähigkeit sind in der Vollzeitform erfüllt. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Bundesausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.

Anträge für das Aufstiegs-BAföG sind an die Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29 – 31, in 24103 Kiel zu richten. Weitere Informationen sind unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de erhältlich.