Berufsfachschule III Sozialwesen - Staatl. geprüfte/r Pflegeassistentin/Pflegeassistent

Bildungsziel

Der zweijährige Bildungsgang vermittelt Schülerinnen und Schülern, die bei Eintritt in die Ausbildung bereits über den Mittlerem Schulabschluss verfügen, den Berufsabschluss als

„Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Staatl. geprüfter Pflegeassistent“

und bietet die Möglichkeit bei Besuch von zusätzlichem Unterricht die Fachhochschulreife zu erwerben. In den zwei Schuljahren sind bis zu 30 Praxiswochen in unterschiedlichen Einrichtungen, z.B. stationären und ambulanten Alten- und Pflegeinrichtungen, in Krankenhäusern, in Behinderteneinrichtungen oder in Rehabilitationseinrichtungen abzuleisten. Der handlungsorientierte Unterricht ermöglicht neben der Vermittlung aktueller pflegewissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse den Erwerb weiterer fachlicher, personaler, sozialer und methodischer Kompetenzen, um Menschen jeglichen Alters auf einem qualitativ hohen Niveau zu beschäftigen, zu betreuen, zu versorgen und zu pflegen.

Zudem ist im Rahmen des Unterrichts die Qualifikation zur Betreuungskraft nach §53c SGB XI vorgesehen.

Nach Abschluss dieses Bildungsganges kann beispielsweise ein Einsatz in Krankenhäusern, in stationären und ambulanten Alten- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, psychiatrischen Institutionen, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Privathaushalten erfolgen. Darüber hinaus kann vertiefend in dem vielseitigen Berufsfeld der Gesundheitsberufe eine Weiterbildung erfolgen, sich eine verkürzte Ausbildung zur Heilerziehungspfleger/-in anschließen, ein Studium an allen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden oder eine Bewerbung an der Fachschule für Erzieher erfolgen. Bei anschließendem Besuch einer einjährigen Berufsoberschule kann zudem die Allgemeine Hochschulreife erreicht werden.

Unterricht:

Der Unterricht wird in der Regel montags bis freitags erteilt. Der schulische Anteil der fachpraktischen Ausbildung, der zusätzlich zu den 30 Praxiswochen erteilt wird, erfolgt im Pflegefachraum der Schule.

 

Die theoretischen Grundlagen werden in folgenden Lernbereichen (Änderungen vorbehalten) unterrichtet:

 

Fachrichtungsbezogener Bereich mit Lernfeldern
LF 1: Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten
LF 2: Gesundheit fördern und präventiv handeln
LF 3: Beobachten, Informieren, Planen, Dokumentieren in der Pflege
LF 4: Menschen personen- und situationsgerecht pflegen und betreuen
Wahlpflichtbereich: Heilerziehungspflege
Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Wirtschaft/Politik
Religion oder Philosophie
Sport
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
Mathematik
Englisch
Wahlfach
Französisch (Bei Belegung des Faches Französisch als zweite Fremdsprache könnte nach Erlangung der Fachhochschulreife durch den anschließenden einjährigen Besuch der Berufsoberschule die Allgemeine Hochschulreife erworben werden.)

 

Aufnahmevoraussetzungen

In die zweijährige Berufsfachschule III Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer über einen Mittleren Schulabschluss verfügt.

 

Bei einer Schulplatzzusage muss zur Einschulung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, aus dem nicht ersichtlich werden darf, dass die Bewerberin/der Bewerber für die angestrebte Ausbildung ungeeignet ist.

Weiterhin ist eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz notwendig, diese wird während der Ausbildung durchgeführt. Die Erstbelehrung muss durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen und ist kostenpflichtig. Nachbelehrungen werden kostenfrei in der Schule durchgeführt.

Anmeldung

Bewerbungen für das kommende Schuljahr sind bis zum 28./29. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Nachträgliche Bewerbungen werden im Nachrückverfahren berücksichtigt. Die Anmeldung erfolgt auf Anmeldeformularen, die im Schulsekretariat während der Öffnungszeiten erhältlich sind oder unter www.bs‑oldesloe.de heruntergeladen werden können.

Dem Aufnahmeantrag ist beizufügen:

  • ein Anschreiben und eine Begründung des Berufswunsches
  • ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • eine beglaubigte Kopie des Mittleren Schulabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses oder sofern dieser noch nicht vorliegt - das letzte Halbjahreszeugnis
  • Nachweis der sonstigen Angaben
  • falls vorhanden ein Beleg über ein freiwilliges 14-tägiges Praktikum im Pflegebereich (kann die Aufnahmechance erhöhen)
  • die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, falls die Bewerberin/der Bewerber minderjährig ist

Gehen mehr Anmeldungen ein, als Plätze vorhanden sind, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Hierfür wird die Notensumme aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Wirtschaft/Politik und Naturwissenschaft oder artverwandter Fächer gebildet.

Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel Ende März/Anfang April zugestellt. Von vorherigen Rückfragen bitten wir abzusehen. Mündliche Auskünfte können nicht erteilt werden. Erfahrungsgemäß wird bis zum Beginn des Schuljahres durch Absagen ein Teil der vergebenen Plätze wieder frei. Die Schule benachrichtigt dann unverzüglich die Bewerberinnen/die Bewerber, die als nächste auf der Nachrückerliste stehen.

Hinweis: Da die Bewerbungsunterlagen nach der datentechnischen Erfassung für die Dauer der Aufbewahrung in Aktenordnern abgeheftet werden, müssen zu diesem Zweck Mappen, Klarsichthüllen und dergleichen entfernt werden. Folglich können die Kosten gleich eingespart werden. Dem Schulsekretariat wird damit die Arbeit erleichtert.

Die Bewerbung ist an folgende Anschrift zu richten:

Berufliche Schule des Kreises Stormarn

Schanzenbarg 2 a

23843 Bad Oldesloe

 Prüfungen, Abschlüsse, Berechtigungen

Die Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab. Dieser Abschluss berechtigt zum Führen der jeweiligen Berufsbezeich­nung:

„Staatlich geprüfte Pflegeassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Pflegeassistent“

Schülerinnen und Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erlangen und bekommen die Qualifikation als Betreuungskraft nach §53c SGB XI zuerkannt.

Kosten des Schulbesuchs und finanzielle Förderung

Der Schulbesuch ist kostenlos.

Für die hauswirtschaftliche Fachpraxis (Nahrungszubereitung) sind von den Schülerinnen/Schülern wöchentlich 2,00 Euro zu entrichten.

Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Eventuelle Kostenbeiträge für Exkursionen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern sind vom Schüler bzw. von der Schülerin zu tragen.

Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Bundesausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.

Arbeitskleidung

Aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit muss sowohl in den Pflegeeinrichtungen als auch in der Küche Schmuck abgelegt und Schutzkleidung getragen werden. Für die Anschaffung und die Pflege der Schutzkleidung sind die Schülerinnen/Schüler selbst verantwortlich.