Sozialpädagogische Assistentinnen/
Sozialpädagogische Assistenten
Bildungsziel
Der zweijährige Bildungsgang ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die bei Eintritt in die Ausbildung bereits über den Mittleren Schulabschluss verfügen, den Berufsabschluss als
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ bzw.
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
und bietet die Möglichkeit bei Besuch von zusätzlichem Unterricht die vollständige Fachhochschulreife zu erwerben.
Der Abschluss befähigt zum beruflichen Einsatz als zusätzliche Betreuungskraft in sozialpädagogischen Einrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten. Aufbauend auf diese Berufsausbildung kann eine Weiterqualifizierung zur Erzieherin/zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik, z. B. an der Beruflichen Schule in Bad Oldesloe (Dauer: verkürzt zwei Jahre, regulär drei Jahre, in Teilzeit 3,5 Jahre), erfolgen.
Nach Abschluss dieses Bildungsganges und Erreichen der Fachhochschulreife kann ein Studium an allen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden.
Praxisintegrierte Ausbildung – neu ab dem Schuljahr 2023/2024
Ab dem Schuljahr 2023/2024 findet die Ausbildung in der praxisintegrierten Form statt, das bedeutet innerhalb einer Woche finden sowohl Schul- als auch Praxistage statt. Die praxisintegrierte Form ermöglicht eine enge Verknüpfung der Unterrichtsinhalte mit den Erfahrungen in der Kindertageseinrichtung.
Es besteht die Möglichkeit mit Trägern von Kindertageseinrichtungen einen Vertrag über die Ausbildung abzuschliessen, diese wird dann vergütet. In diesem Fall wird die Tätigkeit in der Praxis in den Ferienzeiten weitergeführt, der gesetzlich Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Die Berufliche Schule kooperiert mit Trägern der Kinder-tageseinrichtungen. Einrichtungen, die Plätze für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) finden Sie hier.
Unterricht
Der Unterricht wird in der Regel an drei Tagen von 07:55 Uhr – 14:40 Uhr mit unterschiedlicher Stundenanzahl erteilt. Abweichungen und zusätzliche Zeiten sind möglich. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre fachpraktische Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen in der Regel an zwei Tagen in der Woche. In der Unterstufe gibt es 10 Blockwochen und in der Mittelstufe 8 Blockwochen Schule. Der Start ins Praktikum erfolgt mit einer ganzen Praxiswoche.
Die theoretischen Grundlagen werden in folgenden Lernfeldern vermittelt:
Fachrichtungsbezogener Bereich mit Lernfelder
LF 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
LF 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
LF 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
LF 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
Wahlpflichtbereich
Wahlpflichtbereich Berufsübergreifende Unterrichtsfächer Deutsch/Kommunikation Wirtschaft/Politik
Religion/Philosophie Englisch
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
Mathematik
Aufnahmebedingungen
In die Berufsfachschule III kann aufgenommen werden, wer den Mittleren Schulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss besitzt bzw. in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges versetzt wurde.
Bei einer Schulplatzzusage muss zur Einschulung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG beantragt werden, aus dem nicht ersichtlich werden darf, dass die Bewerberin/der Bewerber für die angestrebte Ausbildung ungeeignet ist.
Weiterhin ist eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz notwendig, diese sollte vor der Ausbildung durchgeführt werden. Die Erstbelehrung muss durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen und ist kostenpflichtig. Nachbelehrungen werden kostenfrei in der Schule während der Ausbildung durchgeführt.
Es muss der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes erbracht werden. Dieser ist in Kopie den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei Zulassung ist das Original des Nachweises am ersten Schultag bei der Klassenlehrkraft vorzulegen.
Aufnahmeverfahren
Bewerbungen für das kommende Schuljahr sind bis zum 28./29. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Nachträgliche Bewerbungen werden im Nachrückverfahren berücksichtigt.
Die Anmeldung erfolgt auf Anmeldeformularen, die im Schulsekretariat während der Öffnungszeiten erhältlich sind oder unter www.bs-oldesloe.de heruntergeladen werden können.
Der Anmeldung sind beizufügen:
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Abschlusszeugnisses über den Mittleren Schulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss - oder sofern dieses noch nicht vorliegt - das letzte Halbjahreszeugnis oder eines Versetzungszeugnisses in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges
- Kopie des letzten Zeugnisses der Berufsschule (falls vorhanden)
- die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, falls die Bewerberin/der Bewerber minderjährig ist
- Nachweis über ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. sozialpädagogisches Praktikums (falls vorhanden)
- Kopie des Nachweises eines Schutzes gegen Masern (das Original ist bei Zulassung am ersten Schultag vorzulegen).
Die Anmeldung ist auch per Mail an bs-oldesloe@schule.landsh.de möglich.
Nach Zulassung zum Bildungsgang sind umgehend die Zeugnisse bzw. Nachweise in beglaubigter Form oder als Original einzureichen.
Wenn keine deutschen Schulzeugnisse vorgelegt werden können, müssen eine Anerkennung des Zeugnisses eines deutschen Kultusministeriums sowie ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 GER beigefügt werden.
Gehen mehr Anträge ein als Plätze vorhanden sind, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Hierzu wird eine Notensumme aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Wirtschaft/Politik und Naturwissenschaft gebildet.
Ein geleistetes/-r Freiwilliges Soziales Jahr/Bundesfreiwilligendienst oder ein mindestens 3-monatiges sozialpädagogisches Praktikum verbessern die Notensumme, wenn diese nachgewiesen werden.
Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel Ende März/Anfang April zugestellt, von vorherigen Rückfragen bitten wir abzusehen. Mündliche Auskünfte können nicht erteilt werden. Erfahrungsgemäß wird bis zum Beginn des Schuljahres durch Absagen ein Teil der vergebenen Plätze wieder frei. Die Schule benachrichtigt dann unverzüglich die Bewerberinnen/die Bewerber, die als nächste auf der Nachrückerliste stehen.
Hinweis: Da die Bewerbungsunterlagen nach der datentechnischen Erfassung für die Dauer der Aufbewahrung in Aktenordnern abgeheftet werden, müssen zu diesem Zweck Mappen, Klarsichthüllen und dergleichen entfernt werden. Folglich können die Kosten gleich eingespart werden. Dem Schulsekretariat wird damit die Arbeit erleichtert.
Der Aufnahmeantrag ist an folgende Anschrift zu richten:
Berufliche Schule des Kreises Stormarn
Schanzenbarg 2 a
23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 1601700
bs-oldesloe@schule.landsh.de
Prüfungen, Abschlüsse, Berechtigungen
Die Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab. Dieser Abschluss berechtigt zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung:
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ bzw.
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“
Gleichzeitig kann unter bestimmten Voraussetzungen mit diesem Abschluss die komplette Fachhochschulreife erworben werden, die zum Studium an allen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Kosten des Schulbesuchs und finanzielle Förderung
Der Schulbesuch ist kostenlos. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Eventuelle Kostenbeiträge für Exkursionen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern sind vom Schüler bzw. von der Schülerin zu tragen.
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Bundesausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.