BFSIII Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten

Bildungsziel:

Der zweijährige Bildungsgang vermittelt Schülerinnen und Schülern, die bei Eintritt in die Ausbildung bereits über den Mittlerem Schulabschluss verfügen, den Berufsabschluss als

„Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Staatl. geprüfter Pflegeassistent“

und bietet die Möglichkeit die Fachhochschulreife zu erwerben. In den zwei Schuljahren sind bis zu 30 Praxiswochen in unterschiedlichen Einrichtungen, z.B. stationären und ambulanten Alten- und Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, in Behinderteneinrichtungen oder in Rehabilitationseinrichtungen abzuleisten. Der handlungsorientierte Unterricht ermöglicht neben der Vermittlung aktueller pflegewissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse den Erwerb weiterer fachlicher, personaler, sozialer und methodischer Kompetenzen, um Menschen jeglichen Alters auf einem qualitativ hohen Niveau zu beschäftigen, zu betreuen, zu versorgen und zu pflegen.

Zudem ist im Rahmen des Unterrichts die Qualifikation zur Betreuungskraft nach §53c SGB XI vorgesehen.

Nach Abschluss dieses Bildungsganges kann beispielsweise ein Einsatz in Krankenhäusern, in stationären und ambulanten Alten- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, psychiatrischen Institutionen, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Privathaushalten erfolgen. Darüber hinaus kann vertiefend in dem vielseitigen Berufsfeld der Gesundheitsberufe eine Weiterbildung erfolgen, sich eine Ausbildung zur Heilerziehungspfleger/-in anschließen, ein Studium an allen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden oder eine Bewerbung an der Fachschule für Erzieher erfolgen. Alternativ dazu kann bei anschließendem Besuch einer einjährigen Berufsoberschule die Allgemeine Hochschulreife erreicht werden.

Wer kann die Berufsfachschule besuchen?

In die zweijährige Berufsfachschule III Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer über einen Mittleren Schulabschluss verfügt oder die Versetzung in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges erreicht hat.

Wie ist die Berufsfachschule gegliedert?

Der schulische Teil:

Es findet eine breite grundpflegerische Ausbildung statt, die sich auf die Pflege von Menschen jeglichen Alters bezieht und vielfältige Einschränkungen in jeder Lebensphase berücksichtigt. Die notwendigen medizinischen Grundlagen werden in Lernfeldern unterrichtet. In einer virtuellen Seniorenanlage werden komplexe Lernsituationen entwickelt, mit Hilfe derer praxisorientierte Handlungsabläufe erstellt werden. Angewendet werden die erlernten Inhalte zum einen im fachpraktischen Unterricht, in dem einzelne Fertigkeiten eingeübt werden. Zum anderen wird das Erlernte in den Praxiswochen direkt in die Pflegeeinrichtungen übertragen.

Informationen zum Lehrplan findet man unter http://lehrplan.lernnetz.de/.

Der praktische Teil:

Die praktische Ausbildung findet innerhalb der zwei Jahre im Rahmen von bis zu 30 Praxiswochen statt. Es besteht die Möglichkeit die Praxisbetriebe selbst auszuwählen. Darüber kann jede Schülerin / jeder Schüler eigene Schwerpunkte setzen. Begleitet durch Praxisanleiterinnen /Praxisanleiter in den Betrieben und den Lehrkräften der Schule kann das Erlernte in der Praxis umgesetzt und sofort reflektiert werden. Alle praxisbegleitenden Lehrkräfte kommen aus Pflegeberufen und stehen im regen Austausch mit den Praxisbetrieben über die professionelle Anleitung und die neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse.

Neu ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit ausschließlich eine Einrichtung für die praktische Ausbildung zu wählen und dann über einen Arbeitsvertrag eine monatliche Vergütung über die gesamte Ausbildungszeit zu erhalten. (Nähere Infos dazu über das Schulbüro)

Prüfung:

Neben den schriftlichen Prüfungen in den beruflichen Fächern Lernfeld 3 und 4, Deutsch und den Fächern Mathematik und Englisch, die für die Fachhochschulreife nötig sind, werden die Schülerinnen und Schüler auch praktisch geprüft. Die Lehrkräfte der Schule prüfen in den Pflegeeinrichtungen die fachgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Menschen.