Berufsfachschule III Sozialwesen - Staatl. geprüfte/r Pflegeassistentin/Pflegeassistent
Bildungsziel
Der dreijährige Bildungsgang ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Erstem allgemeinbildendem Schulabschluss den Abschluss einer beruflichen Erstausbildung zur/zum
„Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Staatl. geprüfter Pflegeassistent“.
Schülerinnen und Schüler erwerben gleichzeitig den Mittleren Schulabschluss, wenn sie im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreichen und mindestens fünfjährigen Englischunterricht mit der Note „ausreichend“ nachweisen oder ein Fremdsprachenzertifikat Englisch B1 GER nachweisen.
In den drei Schuljahren sind bis zu 30 Praxiswochen in unterschiedlichen Einrichtungen, z.B. stationären und ambulanten Alten- und Pflegeinrichtungen, in Krankenhäusern, in Behinderteneinrichtungen oder in Rehabilitationseinrichtungen abzuleisten. Der handlungsorientierte Unterricht ermöglicht neben der Vermittlung aktueller pflegewissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse den Erwerb weiterer fachlicher, personaler, sozialer und methodischer Kompetenzen, um Menschen jeglichen Alters auf einem qualitativ hohen Niveau zu beschäftigen, zu betreuen, zu versorgen und zu pflegen.
Zudem ist im Rahmen des Unterrichts die Qualifikation zur Betreuungskraft nach §53c SGB XI vorgesehen.
Nach Abschluss dieses Bildungsganges kann beispielsweise ein Einsatz in Krankenhäusern, in stationären und ambulanten Alten- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, psychiatrischen Institutionen, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Privathaushalten erfolgen. Darüber hinaus kann vertiefend in dem vielseitigen Berufsfeld der Gesundheitsberufe eine Weiterbildung erfolgen.
Unterricht:
Der Unterricht wird in der Regel montags bis freitags erteilt. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt im Pflegefachraum. Außerdem sind während der Ausbildung bis zu 30 Wochen Praktikum in Pflegeeinrichtungen abzuleisten.
Die theoretischen Grundlagen werden in folgenden Lernbereichen (Änderungen vorbehalten) unterrichtet:
Fachrichtungsbezogener Bereich mit Lernfeldern |
LF 1: Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten |
LF 2: Gesundheit fördern und präventiv handeln |
LF 3: Beobachten, Informieren, Planen, Dokumentieren in der Pflege |
LF 4: Menschen personen- und situationsgerecht pflegen und betreuen |
Wahlpflichtbereich: Haus- und Familienpflege |
Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den Fächern |
Deutsch/Kommunikation |
Mathematik |
Englisch |
Wirtschaft/Politik |
Religion oder Philosophie |
Sport |
Aufnahmevoraussetzungen
In die dreijährige Berufsfachschule III Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer über einen Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss verfügt.
Bei einer Schulplatzzusage muss zur Einschulung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, aus dem nicht ersichtlich werden darf, dass die Bewerberin/der Bewerber für die angestrebte Ausbildung ungeeignet ist.
Weiterhin ist eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz notwendig, diese wird während der Ausbildung durchgeführt. Die Erstbelehrung muss durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen und ist kostenpflichtig. Nachbelehrungen werden kostenfrei in der Schule durchgeführt.
Anmeldung
Bewerbungen für das kommende Schuljahr sind bis zum 28./29. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Nachträgliche Bewerbungen werden im Nachrückverfahren berücksichtigt.
Die Anmeldung erfolgt auf Anmeldeformularen, die im Schulsekretariat während der Öffnungszeiten erhältlich sind oder unter www.bs-oldesloe.de heruntergeladen werden können.
Dem Aufnahmeantrag ist beizufügen:
- Anschreiben und Begründung des Berufswunsches
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses oder sofern dieses noch nicht vorliegt - das letzte Halbjahreszeugnis
- Abschlusszeugnis Berufsschule (falls vorhanden)
- Nachweis der sonstigen Angaben
- falls vorhanden Beleg über ein freiwilliges 14-tägiges Praktikum im Pflegebereich (kann die Aufnahmechance erhöhen)
- die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, falls die Bewerberin/der Bewerber minderjährig ist
Gehen mehr Anmeldungen ein, als Plätze vorhanden sind, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Hierfür wird die Notensumme aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Wirtschaft/Politik und Naturwissenschaft oder artverwandter Fächer gebildet.
Der Bescheid über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird in der Regel Ende März/Anfang April zugestellt. Von vorherigen Rückfragen bitten wir abzusehen. Mündliche Auskünfte können nicht erteilt werden. Erfahrungsgemäß wird bis zum Beginn des Schuljahres durch Absagen ein Teil der vergebenen Plätze wieder frei. Die Schule benachrichtigt dann unverzüglich die Bewerberinnen/die Bewerber, die als nächste auf der Nachrückerliste stehen.
Hinweis: Da die Bewerbungsunterlagen nach der datentechnischen Erfassung für die Dauer der Aufbewahrung in Aktenordnern abgeheftet werden, müssen zu diesem Zweck Mappen, Klarsichthüllen und dergleichen entfernt werden. Folglich können die Kosten gleich eingespart werden. Dem Schulsekretariat wird damit die Arbeit erleichtert.
Die Bewerbung ist an folgende Anschrift zu richten:
Berufliche Schule des Kreises Stormarn
Schanzenbarg 2 a
23843 Bad Oldesloe
Prüfungen, Abschlüsse, Berechtigungen
Die Berufsfachschule schließt mit einer Prüfung ab. Dieser Abschluss berechtigt zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung:
„Staatlich geprüfte Pflegeassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Pflegeassistent“
Gleichzeitig kann mit diesem Abschluss der Mittlere Schulabschluss erworben werden, wenn im Abschlusszeugnis der Gesamtnotendurchschnitt 3,0 oder besser ist und mindestens fünfjähriger Fremdsprachenunterricht in Englisch mit ausreichenden Leistungen oder ein Fremdsprachenzertifikat in Englisch B1 GER nachgewiesen wird. Der Nachweis kann auch nach Abschluss des Bildungsganges erworben werden.
Zudem wird die Qualifikation als Betreuungskraft nach §53c SGB XI zuerkannt.
Kosten des Schulbesuchs und finanzielle Förderung
Der Schulbesuch ist kostenlos.
Für die hauswirtschaftliche Fachpraxis (Nahrungszubereitung) sind von den Schülerinnen/Schülern wöchentlich 2,00 Euro zu entrichten.
Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Eventuelle Kostenbeiträge für Exkursionen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern sind vom Schüler bzw. von der Schülerin zu tragen.
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Bundesausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.
Arbeitskleidung
Aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit muss sowohl in den Pflegeeinrichtungen als auch in der Küche Schmuck abgelegt und Schutzkleidung getragen werden. Für die Anschaffung und die Pflege der Schutzkleidung sind die Schülerinnen/Schüler selbst verantwortlich.