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Informationsschreiben zur Testpflicht in der Schule
15.04.2021; Stand 18.03.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern / liebe Erziehungsberechtigte,
am gestrigen Tag ist die neue Corona-Schulinformation mit Regelungen ab dem 21.03.2022 an die Schulen verteilt worden. Damit wird der bereits angekündigte Wegfall der Testpflicht umgesetzt.
Stand 18.3.2022:
„Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Teilnahme an regelmäßigen Tests ab der kommenden Woche keine Zugangsvoraussetzung mehr für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Die wöchentlichen Tests werden zudem von drei auf wieder zwei Testungen reduziert. Die Tests finden nicht mehr in der Schule statt, sondern werden von allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den an Schulen tätigen Personen eigenverantwortlich zu Hause durchgeführt. Hierfür geben die Schulen am Ende dieser Woche die erforderlichen Tests in Packungen mit fünf Einzeltests mit. Damit sollen zwei Tests in der Woche ab 21. März 2022 durchgeführt werden, zwei weitere Tests in der Woche ab 28. März 2022 und schließlich ein Test am 18. April 2022, dem Ende der Osterferien. Die Durchführung der Tests ist keine Voraussetzung mehr für den Zugang zur Schule, so dass auch keine Erklärung über die Durchführung der Tests vorgelegt werden muss“ (SHIBB Landesamt: Corona-Schulinformation 2022 – 009, S.2).
Regelungen vom 18. – 29. April 2022
„Nach den Osterferien gilt keine allgemeine Maskenpflicht mehr an Schulen. Tests können von den Schülerinnen und Schülern weiterhin freiwillig in Anspruch genommen werden. Das gilt insbesondere, wenn es einen entsprechenden Anlass gibt“ (SHIBB Landesamt: Corona-Schulinformation 2022 – 009, S.2). Natürlich können weiterhin freiwillig Masken getragen werden.
Bitte bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
gez. Kai Aagardt
Schulleiter
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern / liebe Erziehungsberechtigte,
mit dem Ziel der Minimierung des Infektionsrisikos an Schulen hat die Landesregierung an allgemein- und berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler wie auch für die Lehrkräfte erlassen.
Stand 17.1.2022:
Ab sofort gilt die Testpflicht „für alle Personen in Schulen, unabhängig von ihrem Status als Geimpfte, Genesene oder Auffrischungsgeimpfte“ (SHIBB Landesamt: Corona-Schulinformation 03/2022, S.1).
Eine Schnelltestung erfolgt für alle Schülerinnen und Schüler innerhalb Ihrer Klasse / Lerngruppe dreimal pro Woche, bzw. alle 2 Tage. Dies bedeutet, dass Sie / Ihre Kinder nur am Präsenzunterricht teilnehmen können, wenn der Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Corona-Infektion durch die Schnelltestung in der Schule erbracht wird.
Bitte beachten Sie:
- Im Falle der Minderjährigkeit muss unbedingt die unterschriebene Einverständniserklärung am ersten Präsenztag mitgebracht werden (Anlage 1).
- Fehlt im Falle der Minderjährigkeit die Einverständniserklärung, können Sie / können Ihre Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie werden / Ihr Kind wird an den entsprechenden Tagen vom Unterricht ausgeschlossen und der Schule verwiesen.
- Distanzunterricht ist von der Testpflicht selbstverständlich nicht betroffen.
Bitte bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
gez. Kai Aagardt
Schulleiter