Fachoberschule

Fachrichtung Technik / Wirtschaft

Wichtiger Hinweis
Alle Angaben sind vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch das Ministerium für Bildung und
Frauen des Landes Schleswig-Holstein und der Genehmigung entsprechender Klassen bzw. Gruppen-
größen. Die Einrichtung der Klassen erfolgt unter Vorbehalten (siehe unten).

Bildungsziel
Der Ausbildungsgang ist ein selbständiger Bildungsgang an berufsbildenden Schulen und qualifiziert für ein Studium in allen Fachrichtungen der Fachhochschule.
Unterricht Der Ausbildungsgang dauert ein Schuljahr mit wöchentlich 33 Unterrichtsstunden nachfolgender

Aufnahmebedingungen
In die einjährige Fachoberschule - Fachrichtung Technik/Wirtschaft - kann aufgenommen werden, wer zum Schuljahresbeginn

- eine mindestens 2jährige einschlägige Berufsausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf
oder
im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung erfolgreich abgeschlossen hat (Kammerprüfung bestanden) oder eine mindestens fünfjährige  einschlägige Berufstätigkeit nachweisen kann und
- den Berufsschulabschluss erreicht hat (Abschlusszeugnis) oder den Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit und
- den Mittleren Schulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss besitzt.

Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht über die notwendigen Zeugnisse, weil z. B. die vorangehende Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, so ist das letzte Halbjahreszeugnis der Beruflichen Schule einzureichen.
Die Durchführung des   Unterrichtsangebotes steht unter dem Vorbehalt, dass mindestens eine Beschulung von 24 Schülerinnen und Schülern erfolgt. Die Schulplatzzusage kann daher nur vorläufig ausgesprochen werden. Sie entfällt, wenn das Unterrichtsangebot aufgrund zu geringer Schülerzahl
nicht durchgeführt wird.

Auswahlgrundsätze
Ist die Zahl der Bewerber größer als die  Zahl der zur Verfügung stehenden  Plätze, wird die Auswahl nachfolgenden Gesichtspunkten vorgenommen:


a) überwiegend nach Leistung. Erwartet werden mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis der Realschule und in den profilgebenden Fächern Fachkunde und Fachrechnen bzw. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre und Rechnungswesen des Abschlusszeugnisses der Berufsschule. Es kann ein Mindestnotendurchschnitt in diesen Fächern gefordert werden.


b) unter Berücksichtigung der Wartezeit (z. B. Ablehnung im Vorjahr),


c) unter Berücksichtigung pers. Umstände (z. B. geleisteter Wehr- oder Ersatzdienst).


Antrags- und Anmeldeverfahren
Der Antrag auf Aufnahme für das jeweils folgende Schuljahr ist an die
Berufliche Schule
des Kreises Stormarn
Schanzenbarg 2 a
23843 Bad Oldesloe
bis zum 28. bzw. 29. Februar eines jeden Jahres zu stellen.
Der Anmeldung sind beizufügen:
- ein tabellarischer lückenloser Lebenslauf
- das Ausbildungsabschlusszeugnis (Kammerprüfung) einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder den Nachweis einer mindestens fünfjährigen
einschlägigen Berufstätigkeit
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule
- das Abschlusszeugnis der Gemeinschaftsschule oder ein Nachweis über einen diesem gleichwertigen Schulabschluss oder
- die nachträgliche Gleichstellung des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mit einem allgemein bildenden Schulabschluss nach § 7 und § 8 der Landesverordnung über die Berufsschule vom 12.08.2012
Hinweis: Die Zeugnisse sind als beglaubigte Fotokopien einzureichen.


Finanzielle Förderung
Der Besuch der Schule ist schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ausbildungsförderung kann gewährt werden. Die Schule gilt als 12. Schuljahr. Anträge sind beim zu-
ständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.

Schulbeginn
im August eines jeden Jahres (nach den Sommerferien).


Prüfung
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Schriftliche Prüfungsfächer sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie das profilgebende Fach des Fachbereichs (Technologie und Informationstechnik bzw. Wirtschaftslehre, Rechnungswesen und Informatik).
Mündliche Prüfungsfächer können alle Fächer der Stundentafel mit Ausnahme des Faches Sport sein.


Berechtigungen
Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen in allen
Ländern der Bundesrepublik Deutschland (Fachoberschulordnung vom 30.05.2012, § 4). Es
berechtigt darüber hinaus zum Besuch des zweiten Schulleistungsjahres einer Berufsoberschule mit
dem Ziel der fachgebundenen Hochschulreife (Berufsoberschulordnung vom 30.05.2012, § 2).